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ÜBER UNS
Das c/o pop Festival bringt seit 2004 nationale wie internationale Acts aus den Bereichen Electro, Indie, Hiphop/Rap und verwandten Stilen auf Kölner Bühnen – darunter etablierte Künstler wie Newcomer. In den letzten Jahren hat sich der Fokus immer mehr in Richtung nationale Newcomer verschoben – schließlich versteht sich die c/o pop als Entdeckerfestival.
Zu den Höhepunkten gehören Sonderveranstaltungen wie der pop-NRW-Award, bei dem die besten Acts aus NRW gekürt werden, Label-Abende, Showcases und Networking-Events, bei denen sich Labels, Musiker*innen und weitere Akteure kennenlernen können.
Dass das Konzept funktioniert, zeigen die vergangenen Jahre: Etliche nationale Acts wie The Whitest Boy Alive, BrandtBrauerFrick, Moderat, Roosevelt, Dillon und AnnenMayKantereit spielten lange vor ihrem Durchbruch im Rahmen des Festivals und liefern den Beweis dafür, dass das c/o pop Festival ein optimales Sprungbrett ist – auch für den internationalen Erfolg. 2019 haben die Macher das komplette c/o pop-Konzept überarbeitet und noch dazu gleich einen doppelten Umzug hingelegt: Erstmalig fand das Festival am Anfang der Saison und damit im Mai statt und ist vom Belgischen Viertel ins bunte Ehrenfeld gezogen.
Paralell zum Festival findet die c/o pop Convention statt. Die c/o pop Convention ist der erste Branchentreff des Jahres für die Musikwirtschaft und kooperierende Branchen wie digitale Wirtschaft und Games. Hier werfen Keynotes, Talks, Präsentationen, Workshops und Trainings einen praxisnahen Blick in die Zukunft. Dazu gibt es jede Menge Gelegenheiten, sich zu vernetzen. Die c/o pop Convention versteht sich als Plattform zur Vernetzung und Interaktion für Bands, Künstler:innen und das gesamte damit verbundene Ökosystem.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Präsentation und Förderung der Musikprofis von morgen. In Keynotes, Talks, Vorträgen und Workshops werfen wir einen praxisnahen Blick in die Zukunft der Branche und vermitteln wertvolles Wissen. Die VUT Indie Days Köln und die TINCON Köln ergänzen das Programm. Gemeinsam mit euch wollen wir neue Wege finden, um die Zukunft der Popkultur zu gestalten. Dabei gibt es natürlich jede Menge Gelegenheiten zum Netzwerken. Die Konferenz für alle, die mit neuen Kontakten und Ideen in die Saison starten wollen.
c/o pop Festival 23.- 27. April 2025
Ab sofort ist das 3-Tages-Ticket für Freitag bis Samstag erhältlich, sowie die Tagestickets für Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag. Bitte habt Verständnis dafür, dass alle Locations nur im Rahmen ihrer Kapazitätsgrenze Einlass gewähren können, am besten kommt ihr also möglichst früh zu den Konzerten.
Tickets für das c/o pop Festival bekommt ihr hier: https://tickets.infield.live/event/c-o-pop-festival-2025-ls8ex6
Die Tickets für das c/o pop Festival sind nicht personalisiert!
Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren (unter 18 Jahren) müssen um 24.00 Uhr den jeweiligen Veranstaltungsort verlassen, soweit sie nicht durch einen Personensorgeberechtigten oder einen sonstigen Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/.
KONTAKT
cologne on pop GmbH
Bartholomäus-Schink-Straße 4
D-50825 Köln
Fon +49 221 998 911 00
Fax +49 221 998 911 99
Email: info@c-o-pop.de
Booking Anfragen:
booking@c-o-pop.de
Unser wunderschönes Design kommt von Katerina Trakakis. Die Schrift die wir verwenden wurde kreiert von Dynamo Typefaces.
Die Homepage wurde programmiert von Martin Knorr.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER C/O POP
§ 1 ALLGEMEINES, ANBIETERKENNZEICHNUNG, VERANSTALTERIN, GELTUNGSBEREICH, KOOPERATIONSPARTNER*INNEN
1. Die cologne on pop (nachfolgend “c/o pop“ genannt) ist ein Musik-/Entertainment Festival und Branchentreffen. Sie besteht aus einem Musik- und Unterhaltungsfestival (nachfolgend “c/o pop Festival“ genannt) sowie einer Convention für Interessierte und Fachbesucher*innen (nachfolgend “c/o pop Convention“ genannt). Die c/o pop findet vom 24. bis 28. April 2024 in Köln statt.
2. Anbieterin der Website und Veranstalterin der c/o pop ist die:
cologne on pop GmbH, Bartholomäus-Schink-Str. 4, 50823 Köln
fon +49-(0)221-998 911 00 // fax +49-(0)221-998 911 99
info@c-o-pop.de, www.c-o-pop.de
vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Norbert Oberhaus („Veranstalterin“).
3. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Teilnehmer*innen der c/o pop (nachfolgend “Besucher*innen“ genannt) und der vorgenannten Veranstalterin. Hinsichtlich des Ticketverkaufs sind ergänzend noch die AGB von “ Höme - Für Festivals GmbH“ zu berücksichtigen (im Einzelnen siehe unten unter § 2 Nr. 3).
4. Teilweise werden die Veranstaltungen in Kooperation mit diversen Kölner Veranstaltungsorten durchgeführt (nachfolgend “Kooperationspartner*innen“ genannt). Besucher*innen verpflichten sich, sich nach den in dem jeweiligen Veranstaltungsort geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, Hausordnungen sowie insbesondere den Weisungen des dortigen Sicherheitspersonals zu richten.
§ 2 PROGRAMM, NAHVERKEHR, TICKETPARTNER*IN, MINDESTALTER, COVID und HYGIENEKONZEPT, TICKETS,
1. Programm
Die einzelnen Veranstaltungen sowie Veranstaltungsorte entnehmt Ihr bitte unserer Homepage (http://www.c-o-pop.de/). Bitte beachtet kurzfristige Änderungen und Ankündigungen auf unserer Homepage sowie der Website vom jeweiligen Veranstaltungsort. Die Darstellung der verschiedenen Veranstaltungen auf unserer Homepage bzw. in unserem Shop bei “Höme – Für Festivals GmbH“ stellt kein Angebot i.S.d. § 145 BGB dar. Es ist freibleibend und unverbindlich.
2. Nahverkehr
Die c/o pop – Tickets berechtigen nicht zur kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs.
3. Ticketpartner*in
Die c/o pop - Tickets sind über unsere*n Ticketpartner*in “Höme – Für Festivals GmbH“ erhältlich, der für uns (in unserem Namen und auf unsere Rechnung) den Vorverkauf durchführt. Rechte und Pflichten aus dem Ticketkauf- bzw. Besuchervertrag entstehen mithin ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer*in (und späteren Besucher*in) einerseits und der c/o pop als Veranstalterin andererseits.
“Höme – Für Festivals GmbH“ ist von uns ermächtigt, Rechnungen und Gutschriften in unserem Namen und in unserem Auftrag auszustellen. “Höme – Für Festivals“ wird betrieben von der Höme – Für Festivals GmbH, Am Krögel 2, 10179 Berlin, Deutschland, E-Mail: info@hoemepage.com). Wir verlinken von unserer Website sowie im Rahmen sonstiger Marketingmaßnahmen auf die Ticketshops von “Höme - Für Festivals“. Dort findet Ihr auch alle Ticketpreise.
Bitte beachtet insbesondere: Bei dem Kauf einer Eintrittskarte für einen bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. “Höme - Für Festivals“ behält sich ferner für den jeweiligen Einzelfall vor, die Bestellung nicht anzunehmen, wenn eine gewisse Anzahl an bestellten Tickets überschritten wird, um zu vermeiden, dass Tickets in großen Mengen eingekauft und dann weiterverkauft werden.
Es gelten hinsichtlich des Kartenvorverkaufs, neben diesen AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von “Höme - Für Festivals GmbH“, abrufbar unter https://tickets.hoemepage.com/agb (nachfolgend: “ Höme - Für Festivals GmbH“ genannt). Zu dem Rangverhältnis gilt: Bei sich wiedersprechenden Bestimmungen gelten diese AGB der c/o pop vorrangig, ergänzende AGB von “ Höme - Für Festivals GmbH“ finden jedoch immer Anwendung.
4. Mindestalter
Besucher*innen der c/o pop müssen wenigstens 16 Jahre alt sein.
5. Covid- Sonderregelungen, Hygienekonzept
Wir planen die c/o pop 2023 als Präsenzveranstaltung mit unseren Besuchern*innen. Aufgrund der Unwägbarkeiten und der unvorhersehbaren Entwicklung der Pandemie, wissen wir leider nicht, wie sich das Pandemiegeschehen zum Zeitpunkt der Durchführung der c/o pop 2024 entwickeln wird. Wir müssen uns daher pandemiebedingte Änderungen und Anpassungen vorbehalten (bspw. zusätzlicher tagesaktueller Schnell- oder PCR- Test, Datenangaben zur Kontaktdatenverfolgung bis zur vollständigen Absage). Bei allem haben wir Eure Sicherheit sowie die Sicherheit unserer Künstler*innen und Speaker*innen im Blick. Bitte informiert Euch zusätzlich über die zum Zeitpunkt der Durchführung der c/o pop geltenden offiziellen Regelungen und folgt den Empfehlungen. Nachfolgende Differenzierungen haben wir uns, neben den gesundheitlichen Aspekten, unter dem Aspekt der Zumutbarkeit überlegt.
Mit dem Stand heute können insbesondere folgende Situationen und Änderungen mit den nachfolgenden Konsequenzen eintreten:
a. Absage/Abbruch der c/o pop oder teilweise Einschränkung (bspw. nur Outdoor-Veranstaltungen) aufgrund behördlicher Anordnungen:
Rückerstattung/ bzw. bei Abbruch ggf. auch teilweise Rückerstattung des Ticketpreises seitens der c/o pop, keine weiteren Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche (bspw. Reise- und Unterkunftskosten) gegenüber der c/o pop.
b. Weitere seitens der c/o pop geforderten Zugangsbeschränkungen, die bspw. den Ticketkauf- sowie den Besuchervertrag unberührt lassen: Maskenpflicht, Abstandregelungen, weitere behördliche Begrenzung der Besucheranzahl einer Location, tagesaktueller offizieller Schnelltest (kein Selbsttest), veranstalterseitig angebotener Test vor Ort, kostenfreier PCR- Test. Vorgenannte Zugangsbeschränkungen führen zu keinen Schadensersatz- oder Erstattungsansprüchen gegenüber der c/o pop.
c. Weitere Zugangsbeschränkungen, die beispielhaft den Ticketkauf- sowie den Besuchervertrag betreffen und zu einer Rückabwicklung führen: Kostenpflichtiger PCR- Test, nur noch geimpfte oder geboosterte Besucher haben Zutritt (geboostert: nur soweit keine ausreichende Zeit und Impfkapazität zur Boosterimpfung mehr besteht). Neben der Rückerstattung des Ticketpreises bestehen keine weiteren Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche gegenüber der c/o pop.
d. Klarstellend wird festgehalten: Soweit eine Ausnahmegenehmigung vorliegt (z.B. ein Besucher*in kann beispielsweise nicht geimpft werden und besitzt darüber eine ärztliche Bescheinigung), wird ein adäquater Zutritt nach dem dann geltenden Recht ermöglicht, wobei wir uns dann auch vorbehalten, dass der betreffende Besucher*in, zu einem milderen Mittel greift (bspw. dem Tragen einer FFP2- Maske). Klarstellend wir weiter festgehalten, dass Locations auch unterschiedliche Regelungen aus ihrem Hausrecht bestimmen können, die unter die oben genannten zumutbaren Zulassungsbeschränken fallen (bspw. generelle Pflicht, eine FFP2- Maske zu tragen).
Daneben gelten die allgemeinen Bestimmungen zum Einlass unter § 3 und zu Veränderungen unter § 5.
6. Tickets:
a. Tagestickets + Festivaltickets + c/o pop Convention Ticket:
Ihr könnt Tagestickets für jeweils den Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und/oder Sonntag der c/o pop Festival- Woche (nachfolgend “Tagestickets“ genannt) erwerben.
Ebenfalls wird es ein Festivalticket für alle fünf Tage des Festivals geben.
Das gratis Festival- Programm ist von dem regulären Festivalprogramm getrennt.
(1) Tagestickets
Tagestickets gewähren Euch Zutritt zu den Veranstaltungen des jeweiligen Tages des c/o pop Festivals. Explizit ausgewiesene Einzelveranstaltungen mit eigenem Ticketing sind hier ausgenommen.
(2) Festivalticket
Das Festivalticket (ebenalls das Early-Bird-Festivalticket) gewährt Euch Zutritt zu allen Veranstaltungen des c/o pop Festivals.
(4) c/o pop Convention - Professional Ticket
c/o pop Convention - Professional Tickets gewähren Euch Zutritt zu den Veranstaltungen der c/o pop Convention und des c/o pop Festivals. Explizit ausgewiesene Einzelveranstaltungen mit eigenem Ticketing sind hier ausgenommen.
(5) c/o pop Convention - Young Professional and Students Ticket
c/o pop Convention - Young Professional and Students Tickets gewähren Euch Zutritt zu den Veranstaltungen der c/o pop Convention. Das Ticket berechtigt nicht für den Zugang zu den Veranstaltungen des c/o pop Festivals.
§ 3 EINLASS, EINLASSKONTROLLE, KAPAZITÄTSBEGRENZUNG
Neben den unter § 2 Nr. 5 geregelten COVID- Sonderregelungen und unserem Hygienekonzept gilt für alle Veranstaltungen im Rahmen der c/o pop 2023:
Der Einlass zu einer Veranstaltung der c/o pop 2023 ist, mit Ausnahme der „for free“ Veranstaltungen, nur mit Vorzeigen eines für die Veranstaltung passenden Bändchens - bzw. Einzeltickets möglich, welches am Eingang vorzuzeigen ist. Das Bändchen ist um das Handgelenk zu tragen. Mit dem Eintausch des Tickets, bzw., dem Ablösen des Bändchens, verliert die Eintrittskarte / das Bändchen ihre/seine Gültigkeit. Im Falle des Verlustes eines Bändchens oder einer Eintrittskarte wendet Euch bitte an info@c-o-pop.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass die räumlichen Kapazitäten der Veranstaltungsorte begrenzt sind. Der Zugang mit einem Einzelticket wird garantiert. Bei den übrigen Tickets empfiehlt sich ein rechtzeitiges und frühzeitiges Erscheinen, insbesondere, wenn ein Besucher mit einem Tagesticket Eintritt erhalten möchte.
Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Veranstalterin ist bei verweigertem Zutritt aufgrund des Erreichens der Kapazitätsgrenze ausgeschlossen. Ein Zugang ist jedoch dann wieder möglich, wenn ausreichend Personen den Veranstaltungsort verlassen.
Bei dem Einlass zu einem Veranstaltungsort erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Ggf. darf der Besucher*in nur eine bestimmte Taschengröße (z.B. max. DINA4) in den Veranstaltungsort reinnehmen, entsprechende Begrenzungen werden spätestens am Veranstaltungstag auf unsere Homepage und/ oder die des Veranstaltungsortes bekannt gegeben. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, den Einlass zu einer Veranstaltung zu verweigern, sollte der Besucher*in dazu aus wichtigem Grund Anlass geben. Als wichtiger Grund gilt neben den unter § 2 Nr. 5 näher bestimmten Gründen im Zusammenhang mit der Pandemie und den Kontrollen, insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers*in, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung und/ oder Einstellung dessen, das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (im Einzelnen unter § 8 aufgeführt). Als wichtiger Grund gilt weiter das unerlaubte Mitführen von Aufzeichnungsgeräten für Ton/Bildtonaufnahmen (siehe § 9). Auch bei Verletzung des Jugendschutzes (siehe nachfolgend unter § 4) kann der Einlass verweigert werden, im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden.
Die nachfolgenden Vorschriften der §§ 4, 6, 7, 8, 9 und 11 gelten, soweit der Kooperationspartner*in der betreffenden Veranstaltungslocation dies nicht abweichend oder ergänzend regelt.
§ 4 JUGENDSCHUTZ
Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren (unter 18 Jahren) müssen um 24.00 Uhr den jeweiligen Veranstaltungsort verlassen, soweit sie nicht durch einen Personensorgeberechtigten oder einen sonstigen Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JuSchG https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/.
§ 5 ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG
Sollte die c/o pop im Ganzen, oder im Falle eines Kaufs eines Einzeltickets die einzelne Veranstaltung, noch vor Beginn abgesagt werden, haben die Besucher*innen einen Anspruch auf eine Erstattung des jeweiligen Ticketpreises gegenüber der Veranstalterin. Eine Rückgabe des Tickets, verbunden mit der Erstattung des Ticketpreises bei Absage einer Veranstaltung, führt “ Höme – Für Festivals GmbH“ in unserem Namen und auf unsere Rechnung die Rückerstattung durch. Sollte die c/o pop aus Gründen von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen (mit Ausnahme von Covid 19, siehe oben Sonderregelungen), besteht für die Besucher*innen kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz es sei denn, der Veranstalterin kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Die Veranstalterin behält sich das Recht auf Änderungen bezüglich des Ortes, der Zeit und dem Programm der c/o pop vor, solange sich diese in einem für den Besucher*in zumutbarem Rahmen bewegen. Verspätungen des Programms sind von dem Besucher*in hinzunehmen, solange diese nicht gravierend sind. Änderungen werden seitens der Veranstalterin so schnell wie möglich bekannt gegeben.
Besetzungs- und Programmänderungen führen grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Besuchers, der ein Tagesticket oder ein Conventionticket erworben hat. Bei dem Einzelticket kommt es auf den Einzelfall an und die Zumutbarkeit der Änderung.
Es besteht kein Sitzplatzanspruch mit Ausnahme des Einzelkonzertes im Schauspiel Köln gemäß dem Saalplan sowie ggf. weiteren Einzelkonzerten.
§ 6 LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ
Wir weisen darauf hin, dass bei den einzelnen Veranstaltungen aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Die Veranstalterin trägt Sorge durch Auswahl des geeigneten Veranstaltungsortes, die technische Ausstattung sowie die Begrenzung der Lautstärke, dass keine dauerhaften Hör- oder Gesundheitsschäden entstehen. Es wird jedoch unabhängig davon empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden.
§ 7 HAUSRECHT, VERBOTE
Während der gesamten c/o pop wird das Hausrecht von Veranstalterin, bzw., von den Kooperationspartnern*innen ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten. Dem Besucher*in sind gewerbsmäßige Handlungen während einer Veranstaltung verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit der Veranstalterin abgestimmt. Pogen, stage -diving, crowd -surfing und das Klettern auf Bühnen oder ähnliches ist verboten. Das Mitbringen von Tieren in einen Veranstaltungsort ist verboten. Vergehen oder Straftaten sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Sollte ein Besucher*in gegen vorbenannte Verbote (sowie nachfolgend §§ 8 und 9) verstoßen, kann ein Verweis von einem Veranstaltungsort erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind dann ausgeschlossen.
§ 8 GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL, GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE
Getränke werden bei den jeweiligen Veranstaltungen kostenpflichtig ausgegeben.
Dosen, Plastikflaschen, Glasbehälter jeder Art, sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen oder Lebensmittel, Fackeln, Pyrotechnik, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen sind grundsätzlich verboten.
§ 9 FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE
Das Fotografieren mit professionellen Spiegelreflex-Kameras bei einer Veranstaltung ist generell verboten. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist im Übrigen Folge zu leisten. Kameras mit Zoomobjektiven und/oder Videofunktion sowie sonstige Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art und Weise sind verboten.
Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis der Veranstalterin und/oder eines Künstlers*in gemacht werden, verboten. Die Veranstalterin ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann strafrechtlich verfolgt werden.
§ 10 HAFTUNG
Unsere Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Es besteht insbesondere grundsätzlich keine Haftung der Veranstalterin für beschädigte, gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruht. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten unsererseits beruht. Soweit wir wesentliche Vertragspflichten verletzen, haften wir nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wir haften auch für unsere gesetzlichen Vertreter*in und Erfüllungsgehilfen*innen.
Als Besucher*in stellst Du uns demgegenüber auf erstes Anfordern frei und erteilst unaufgefordert alle angefragten Informationen, wenn Du schuldhaft einen Schaden gegenüber einem Dritten (bspw. anderer Besucher*in, Künstler*in, Speaker*in, Personal) im Rahmen einer c/o pop- Veranstaltung verursacht hast und dieser Dritte uns in Anspruch nimmt.
§ 11 NUTZUNGSRECHTE, WERBERECHTE
Der Besucher*in erklärt sich mit dem Betreten einer Veranstaltung im Rahmen der c/o pop unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während dieser Veranstaltung hergestellt werden, die unentgeltlich für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung der c/o pop in allen Medien von uns und Dritten umfassend benutzt werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material ggf. Sponsorenakquise betrieben werden darf.
§ 12 SONSTIGES/ SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für das Textformerfordernis selbst. Es gilt Deutsches Recht. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Köln. Erfüllungsort ist ebenfalls Köln. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
cologne on pop GmbH, Stand: September 2023
Förderprojekte Nationale und Internationale Nachwuchsförderung
Das c/o pop Festival ist in diesem Jahr Kooperationspartner von drei Förderprojekten:
musichubgermany
Das Förderprojekt »musichubgermany« findet im Rahmen des c/o pop Festivals statt. Bei diesem von den Festivalmacher*innen ins Leben gerufenen und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Initiative Musik geförderten Projekt liegt der Schwerpunkt auf der gezielten Förderung lokaler, regionaler und nationaler Nachwuchskünstlerinnen und -künstler. Für die Festivalmacher*innen war das schon immer eine wichtige Säule. Dank des Projekts "musichubgermany" kann die Nachwuchsförderung in diesem Jahr noch weiter ausgebaut werden: Inzwischen kommen ca. 80 % der gebuchten Bands beim c/o pop Festival aus Deutschland. Mit dem musichubgermany initiieren und etablieren die Macher*innen des c/o pop Festivals den Austausch mit anderen Festivalmachern sowie mit Agenturen, Labels und Medien aus über 25 Ländern. Das Projekt wird durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Initiative Musik gefördert.
Dass das Konzept funktioniert, zeigen die vergangenen Jahre: Etliche nationale Acts wie The Whitest Boy Alive, BrandtBrauerFrick, Moderat, Roosevelt, Dillon und AnnenMayKantereit spielten lange vor ihrem Durchbruch im Rahmen des Festivals und liefern den Beweis dafür, dass das c/o pop Festival ein optimales Sprungbrett ist – auch für den internationalen Erfolg.
Wunderkinder – German Music Talent
Das Projekt »Wunderkinder – German Music Talent« fand 2019 im Rahmen von c/o Ehrenfeld erstmalig auch in Köln statt. Es wurde 2013 von den Macher*innen des Reeperbahn Festivals ins Leben gerufen. Ziel des Förderprogramms ist es, der Musikbranche besonders vielversprechende Talente aus der Heimat zu präsentieren, die eine gute Chance auf eine internationale Karriere haben. Mit der Köln-Edition von »Wunderkinder – German Music Talent« wollen wir ein Sprungbrett nach Hamburg etablieren, das sich hervorragend mit den Aktivitäten und Programmen zur Förderung deutscher Nachwuchs-Acts im Rahmen des c/o pop Festivals ergänzt,« so Norbert Oberhaus, Geschäftsführer cologne on pop GmbH.
Zwei dieser Wunderkinder bekommen danach die Chance, beim Reeperbahn Festival zu spielen. »Seit der Gründung in 2013 haben 60 nationale Künstler*innen und rund 150 internationale Talent Buyer unser Programm »Wunderkinder – German Music Talent« durchlaufen. Viele der teilnehmenden Musiker*innen sind seither auch in Märkten außerhalb Deutschlands etabliert. Ich freue mich, dass wir Dank der erweiterten Unterstützung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Chance erhalten, das Programm auszubauen. Durch die Zusammenarbeit mit unseren Freund*innen bei der c/o pop können wir nun noch mehr Talente aus Deutschland bei ihrem internationalen Markteintritt begünstigen«, so Alexander Schulz, der Direktor des Reeperbahn Festivals.
Gerne könnt ihr euch jederzeit per Mail unter booking@c-o-pop.de als Artist/ Band bewerben. Wir sind immer auf der Suche nach neuen Künstler*innen für unser Musik sowie für unser Expierience Programm. Bitte beachtet aber das wir euch für dieses Jahr nicht mehr berücksichtigen können.
C/O POP FESTIVAL
ANFAHRT MIT DEM ÖFFENTLICHEN NAHVERKEHR
Anreise per U-Bahn, S-Bahn oder Regional-Bahn
Vom Kölner Hauptbahnhof:
1) U-Bahn Linie 5 → Ausstieg Friesenplatz → umsteigen in U-Bahn Linie 3 oder 4 → Ausstieg Venloer Str. / Gürtel
2) S19 → Richtung Düren → Haltestelle Köln Ehrenfeld
3) S12 → Richtung Kerpen Horrem Bf
4) RB27 → Richtung Mönchengladbach HBf → Haltestelle Köln Ehrenfeld
Anreise mit dem Auto
Vorsicht, Straßensperrung Venloer Straße am Sa 29.04. + So 30.04.2023
Aufrgund der hiesigen Parksituation (keine hauseigenen Parkplätze vorhanden!) empfehlen wir euch die Anreise mit den öffenltichen Verkehrsmitteln!
C/O POP CONVENTION
HERBRAND’S Ehrenfeld
Herbrandstraße 21
50825 Köln
Cinenova Kino
Herbrandstraße 11
50825 Köln
Anreise per U-Bahn, S-Bahn oder Regional-Bahn
Vom Kölner Hauptbahnhof:
1) U-Bahn Linie 4 → Richtung Am Butzweilerhof → Ausstieg Friesenplatz → umsteigen in U-Bahn Linie 3 oder 4 → Ausstieg Venloer Str. / Gürtel
2) S19 → Richtung Düren → Haltestelle Köln Ehrenfeld
3) RB27 → Richtung Mönchengladbach HBf → Haltestelle Köln Ehrenfeld
Anreise mit dem Auto
Aufrgund der hiesigen Parksituation (keine hauseigenen Parkplätze vorhanden!) empfehlen wir euch die Anreise per Bahn zur S-Bahn Haltestelle Köln-Ehrenfeld oder U-Bahn (Linie 3+4) bis zur Haltestelle Venloer Straße/Gürtel. Die Venue erreicht ihr fußläufig in nur wenigen Minuten.
Wir weisen darauf hin das bei all unseren Programmpunkten Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese verwerten wir für Zwecke der Presse- und der Öffentlichkeitsarbeit. Ebenfalls werden die Aufnahmen in unseren sozialen Medien und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Das Fotografieren mit einer professionellen Spiegel-Reflex-Kamera und ohne offiziellen Presse-Pass des c/o pop Festivals ist generell verboten. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Kameras mit Zoomobjektiven und/oder Videofunktion sowie sonstige Aufzeichnungsgeräte jeglicher Art und Weise sind verboten.
Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis der Veranstalterin und/oder eines/einer Künstlers*in gemacht werden, verboten. Die Veranstalterin ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen kann strafrechtlich verfolgt werden.
c/o pop Festival
Damit der Einlass reibungslos funktioniert und alle Besucher ein entspanntes Festival genießen können, achtet bitte darauf, dass ihr keine Taschen oder Rucksäcke mitbringt, die größer als DIN A4 sind. Turnbeutel und Jutetaschen in Standardgröße sind okay. Wer größeres Gepäck dabei hat, muss leider damit rechnen, am Eingang abgewiesen zu werden.
c/o pop Convention
Im Herbrand's, Cinenova und eva gibt es keine Garderobe! Gepäck kann nicht abgegeben werden.